Die neue Energieeinsparverordnung führt nicht nur ab 1.1.2016 zu einer Verschärfung der Neubauanforderungen (sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude), sondern nimmt auch überarbeitete Normen und Berechnungsvorschriften in Bezug. Dies sind zum einen die neue DIN V 18599, zum anderen die DIN 4108-2. Weiterhin werden für Wohngebäude künftig drei Nachweismöglichkeiten angewendet werden können, was zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen führt wird. Gleichzeitig wurden die Regelungen der bedingten Anforderungen für bestehende Gebäude inhaltlich überarbeitet und konkretisiert, die Anforderungen aber nicht verschärft. In diesem Sinne wurden auch Nachrüstungsverpflichtungen einer Überarbeitung unterzogen. Wesentlich ausgeweitet wurden die Regelungen für Energieausweise.
Referent:
Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover
Inhalte:
- Vorstellung der Nachweisverfahren für den Wohnungsbau
- Konsequenzen der Anforderungsverschärfungen sowohl für den Wohn- als Nichtwohnbau
- Nachweis der Anforderungen des EEWärmeG und Darstellung der Ergebnisse im Energieausweis
- Auswirkungen der überarbeiteten DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz
- Regelungen für den Bestand (Wohnungs- und Nichtwohnungsbau)
Termin:
18. Juni 2015, 10 bis 17 Uhr
Veranstaltungsort:
Architektenkammer und Ingenieurkammer Bremen, Geeren 41/43, 28195 Bremen
Teilnehmerkreis:
Architekten, Ingenieure
Teilnahmegebühr:
150,– € für Mitglieder, 300,– € für Gäste
Weitere Informationen:
www.architektenkammer-bremen.de