Studentische Wohnungen

Fördermittel einfacher beantragen

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Das Bundesbauministerium verlängert die Antragsfrist für innovative Wohnbauten für Studierende und Auszubildende im Programm „Variowohnungen“, vereinfacht dessen Förderbedingungen und hebt die zulässige Höchstmiete an. Damit sollen mehr Bauherren in den größten deutschen Städten erreicht werden. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beantwortet Fragen zu den Fördermodalitäten und berät Antragssteller bei potenziellen Projekten.

Klein, flexibel, nachhaltig: Mit dem Förderprogramm für Variowohnungen will das Bundesbauministerium neue Wege für bezahlbares Bauen für Studierende und Auszubildende gehen. Um der angespannten Wohnungsmarktsituation in vielen Hochschulstädten zu begegnen, fördert der Bund im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau seit November 2015 die Errichtung und Erforschung von innovativen Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Wohnprojekten für Studierende und Auszubildende (Variowohnungen). 120 Millionen Euro stehen für das Programm zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 30. September 2016. Darüber hinaus wurde die Förderrichtlinie aktualisiert und einfacher gestaltet: Die eingereichten Projekte werden nunmehr ganzheitlich ihrem Innovationsgrad entsprechend beurteilt.

Zudem wurde die zulässige monatliche Höchstmiete angehoben, um verstärkt eine Umsetzung von Modellvorhaben in den Ballungsgebieten zu fördern. Sie beträgt jetzt 300 Euro Warmmiete in den Städten Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Düsseldorf sowie 280 Euro Warmmiete in allen anderen Städten.

Die Förderrichtlinie sowie Antragsunterlagen und viele weitere Hinweise können auf der Seite der Forschungsinitiative Zukunft Bau abgerufen werden: www.forschungsinitiative.de/variowohnungen/

Um Antragssteller zu beraten, hat das BBSR eine Hotline geschaltet. Diese ist unter der Nummer (0228) 99401-2777 von Montag bis Freitag von 10:00-12:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr erreichbar.

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