Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

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Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 wurde eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Diese wurde am 17.02.2020 in Bonn in Anwesenheit der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubert Heil, und Bildung und Forschung, Anja Karliczek, offiziell eröffnet. Die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammer Hessen sind Mitglied der hierzu eingerichteten Begleitgruppe, die sich im Februar ebenfalls konstituiert hat.

Eine Beratungs- und Lotsenfunktion

Aufgabe der ZSBA ist es, die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen insbesondere bei Mangelberufen – wie z. B. auch im Ingenieurbereich – weiter zu verbessern und effizient zu beschleunigen.
Die ZSBA soll hierbei im Vorfeld eine Beratungs- und Lotsenfunktion für Anerkennungssuchende aus Drittstaaten bilden, die sich noch im Ausland befinden.
Die ZSBA ist keine Bundesbehörde, sondern soll den Prozess der Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen sowie die notwendigen ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Antragstellungen begleitend beraten und damit die zuständigen Stellen – also auch die Ingenieurkammern – bei ihren Entscheidungsverfahren entlasten. Die ZSBA greift dabei nicht in die Entscheidungsbefugnisse der zuständigen Stellen ein. Mit der Entgegennahme und Vorprüfung durch die ZSBA werden auch keine Verfahrensfristen nach VwVfG in Gang gesetzt. Die zuständigen Stellen haben die Möglichkeit, weitere erforderliche Unterlagen (z. B. Originaldokumente) nachzufordern.
Die Länder werden in der nächsten Zeit Vereinbarungen mit den zuständigen Stellen der Länder treffen. Die Bundesingenieurkammer wird Erfahrungen und Probleme der zuständigen Stellen mit der ZSBA in die gegründete Begleitgruppe zurückspiegeln, um evtl. erforderliche Verbesserungen der Zusammenarbeit zu erzielen.

Weiterführende Links zum Thema:

www.bmbf.de

www.anerkennung-in-deutschland.de

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