Einbruchhemmung mit Porenbetonmauerwerk

Bundesverband Porenbeton

Planung

Steigende Einbruchzahlen in Wohnbauten führen zu einer vermehrten Nachfrage nach einbruchhemmenden Außenbauteilen. Bereits seit Jahren werden Fenster und Türen hinsichtlich ihres Einbruchswiderstandes selbst und im eingebauten Zustand geprüft. Seit September 2011 gilt dafür die Norm DIN EN 1627 „Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung“ inklusive des Nationalen Anhangs. Erstmals enthalten sind hierin in der Tabelle NA.3 „Zuordnung der Widerstandsklassen von einbruchhemmenden Bauteilen zu Porenbetonwänden“ Aussagen zum Porenbetonmauerwerk. Porenbetonmauerwerk wird meist aus Plansteinen oder Planelementen in den Festigkeitsklassen 2, 4 und 6 erstellt. Aufgrund der Anforderungen im Wärmeschutz gemäß EnEV im Außenwandbereich kommen dabei oft Porenbetonsteine der Festigkeitsklasse 2 zum Einsatz, die in der DIN EN 1627 hinsichtlich der einbruchhemmenden Eigenschaften nicht klassifiziert sind. Das war schon vor Jahren Grund für die im Bundesverband Porenbeton zusammengeschlossenen Hersteller, Prüfungen zu einbruchhemmenden Eigenschaften von Porenbetonmauerwerk beim Institut für Fenstertechnik in Rosenheim in Auftrag zu geben. Die Versuchsergebnisse erlauben eine Einstufung dieser Wände in die Klassen WK 2 und WK 3. Die DIN EN 1627 enthält ebenfalls eine Korrelationstabelle, die eine vergleichende Einstufung der alten WK-Klassen in die neuen RC-Klassen erlaubt. Porenbetonmauerwerk ist somit auch dort einsetzbar, wo eine klassifizierte Einbruchhemmung verlangt wird.

www.bv-porenbeton.de

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