Die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks einer Teilleistung lässt sich mit der Ermittlung des Einheitspreises vergleichen. In beiden Fällen ist aus dem jeweiligen Langtext zu ermitteln, aus welchen Teilen und Leistungen sich die Positionen zusammensetzt. Ist diese Stückliste als „Inhaltsangabe“ der Teilleistung fertig gestellt, sind 50 Prozent der Arbeiten erledigt. Für die einzelnen Bestandteile der Stückliste existieren vielfältige Quellen sowohl für Einkaufspreise, Zeitaufwände als auch für CO2-Anteile. Dazu ist in der Anwendung GAEB365 ein Aufruf integriert, der in weltweiten Datenbanken recherchiert. Die dafür notwendige Technik liefert die Firma Emidat.