Die Vorhaltung und Bereitstellung von Löschwasser als grundlegender Brandschutz ist in Deutschland eine Pflichtaufgabe der zuständigen Gemeinde. Die Löschwasserversorgung zur Brandbekämpfung erfolgt hierfür vorwiegend aus dem abhängigen Rohrleitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Bei dieser Art der Löschwasserentnahme müssen Schutzmaßnahmen zur Absicherung der Trinkwasserversorgungsanlage durch die Einsatzkräfte sichergestellt werden.
Die Leitungsnetze wurden in der Vergangenheit anhand von Trinkwasserverbraucherwartungen in Abhängigkeit der Löschwassererfordernis dimensioniert, als das Wachstum der Bevölkerung hierzu noch in Relation stand.
Umfang: 8 Seiten
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