Viele Beratende Ingenieure und Architekten unterliegen dem Irrglauben, die in ihrer Berufshaftpflichtversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung müssten sie, egal was passieren wird, immer nur einmal pro Bauvorhaben bezahlen. Der folgende Beitrag zeigt, dass diese Ansicht falsch ist und warum diese Ansicht falsch ist – und gefährlich obendrein. Im Prinzip kann die Selbstbeteiligung nämlich so oft gefordert werden, wie schadensträchtige Fehler gemacht worden sind – es sei denn, was sich deshalb sehr empfiehlt und was heute immer mehr Usus wird, der Versicherungsnehmer hat die Selbstbeteiligung vertraglich auf eine höchstens zweimalige Auszahlung pro Bauvorhaben begrenzen können.
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