In diesem Kontext wird zur Erreichung des bezahlbaren Bauens und Wohnens auch immer wieder die Möglichkeit der Abweichung von den in Deutschland hohen Baustandards diskutiert, die durch die fortschreitende Normierung und Regulierung das Bauen zusätzlich verteuert. Die Bundesingenieurkammer unterstützt dabei zusammen mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) eine unter dem Arbeitstitel „Gebäudetyp E“ von der Bayerischen Architektenkammer gestarteten Initiative, der sich auch die Ingenieurekammer-Bau angeschlossen hat, welche eine vereinfachte Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zum Ziel hat. Dies soll sowohl für Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen wie für bauvertragliche Abweichungen von üblicherweise geschuldeten Leistungen möglich sein.
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