Der Gebäudetyp-e soll der Überregulierung Einhalt gebieten. Die Idee: Planende und institutionelle Bauherren sollen sich ohne Haftungsrisiko darauf einigen können, die Schutzziele der Bauordnungen zu wahren – nicht mehr und nicht weniger. Rechtlich wirft das einige Fragen auf. Gemeinsam mit Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, BAK-Präsidentin Andrea Gebhard und BIngK-Präsident Dr. Heinrich Bökamp sprach die Chefredakteurin des Deutschen Architektenblatts, Dr. Brigitte Schultz, im Interview über die Einschätzungen von Politik und Berufsstand.
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