Deponiegebühren gehören zu den anrechenbaren Kosten

Sie sind nach der Systematik der HOAI grundsätzlich zu den Baukosten und nicht zu den Baunebenkosten zu zählen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 6/2008
Displays & Screens
Büro

Bei der Abrechnung von Ingenieurleistungen besteht sehr häufig Unsicherheit darüber, ob die Deponiegebühren zu den anrechenbaren Kosten zählen oder nicht. Die Antwort lautet: Ja! Obwohl sich dies nicht unmittelbar erschließt und es auf den ersten Blick auch ungerechtfertigt erscheint, sind Deponiekosten nach der Systematik der HOAI tatsächlich als Baukosten und nicht als Baunebenkosten zu den anrechenbaren Kosten zu zählen. Dies gilt – wie die Antworten auf zwei Anfragen deutlich machen, die an die Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht (GHV) in Ludwigshafen gerichtet worden sind, über die im folgenden Beitrag berichtet wird – sogar für die bei kontaminiertem Material erhöhten Deponiekosten.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge