Berufliche Selbstverwaltung bedeutet grundsätzlich, dass sich Fachleute um die Belange von Fachleuten kümmern. Ansonsten müsste eine Behörde mit – unter Umständen – fachfremdem Personal tätig werden. Kammern entlasten also den Staat und sind zugleich Ausdruck von Fachlichkeit. Die berufliche Selbstverwaltung entspricht dabei auch dem Subsidiaritätsprinzip. Das aus dem Lateinischen stammende Wort „Subsidiarität“ bedeutet in diesem Zusammenhang sinngemäß „zurücktreten“ oder „untergeordnet sein“. Kern dieses Prinzips ist es daher, einer untergeordneten Organisationseinheit gegenüber einer übergeordneten Behörde das notwendige Maß an Unabhängigkeit zu sichern. Es geht um die Kompetenzverteilung zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen. Im politischen System bedeutet Subsidiarität also, dass der Staat immer dann von einer Aufgabe zurücktritt, wenn diese Aufgabe von einer „untergeordneten“ Organisation besser erfüllt werden kann. Das Subsidiaritätsprinzip bildet die institutionelle Grundlage föderalistisch aufgebauter Staaten.
( - 2 Seiten - )
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 16 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht