Der Fassadenbrand des Grenfell Towers in London mit mindestens 80 Todesopfern gibt erneut Anlass zur Reflektion über den rechtlichen Umgang mit Gefahren für Leib und Leben bei Gebäuden. Der Fall zeigt darüber hinaus jedoch auch in besonders dramatischer Art und Weise die notwendige – und auch rechtlich gebotene – Auseinandersetzung mit neuen Gefahrenerkenntnissen bei Sachverhalten im Bestand. Die nachfolgenden Ausführungen nehmen weiterführenden Bezug auf den Artikel „Wärmedämmverbundsysteme mit Polystyrol – Rechtliche Beurteilungsfragen“ des Autors, erschienen in der Ausgabe 11/2015 des Deutschen Ingenieurblatts. Dort wurde– nachfolgend kurz zusammengefasst – erörtert, dass neue technische Erkenntnisse (zum Beispiel im Bereich von Gefahren bei Gebäuden) auch dann zur rechtlichen Verpflichtung der Beachtung führen können, wenn diese (noch) keine Umsetzung auf der gesetzlichen Ebene gefunden haben.
„Einfalltor“ für eine derartige rechtliche Verpflichtung auch ohne gesetzliche Regelung können z. B. die Erfordernisse der anerkannten Regeln der Technik sein (beziehungsweise des Stands der Technik), soweit diese zum vertraglich geschuldeten Leistungsstandard gehören.
Umfang: 4 Seiten
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