Mit ihrer Dienstleistungsrichtlinie nimmt die EU in einer bisher nicht bekannten Breite und Tiefe gemeinschaftsrechtlichen Einfluss auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht ihrer Mitgliedsstaaten. Ziel ist die Schaffung eines realen europäischen Binnenmarktes auch für Dienstleistungen. Die Beseitigung der vielen rechtlichen und administrativen Hindernisse, die beseitigt werden müssen, ehe man dieses hohe Ziel erreicht haben wird, bedeutet auch für die organisatorische und administrative Arbeit der Ingenieurkammern eine Vielzahl neuer Aufgaben und Zuständigkeiten, solcher Aufgaben zudem, die von der Landesgesetzgebung für die Ingenieurkammern bisher nicht erfasst sind.
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