Mit weitaus weniger Publicity als die Energieeinsparverordnung werden in der Öffentlichkeit das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bedacht. Vor allem das Wärmegesetz wirkt sich ab dem 1. Januar, dem Tag seines Inkrafttretens, erheblich auf die Planung neuer Gebäude aus, weil es die Eigentümer verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf ihrer neuen Gebäude zum Teil aus erneuerbaren Energien zu decken. Das Gesetz, das bei Missachtung erhebliche Bußgelder androht, wirft viele Fragen auf. Die meisten werden hier vom Bundesumweltministerium beantwortet.
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