Erkennbaren Risiken vorbeugen

Planungs-, Ausschreibungs- und Systemverantwortung des Ingenieurs

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 01-02/2016
Recht
Planungs-, Ausschreibungs- und Systemverantwortung des Ingenieurs

Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass die Bauherrschaft ihre Verantwortung gänzlich an die Bauausführenden abgeben kann. Wurde im Vorfeld oder im Zuge einer Objektrealisierung der Auftraggeber umfassend über Risiken aufgeklärt, übernimmt dieser auch ein unternehmerisches Risiko für das Bauvorhaben.

Es ist ein eher akademisch zu betrachtender Streit, ob realisierte Baufehler, die auf die Planung, Ausschreibung und Vergabe bestimmter Bausysteme zurückzuführen sind, in den beauftragten Leistungen Entwurf, LPh 3, Ausführungsplanung, LPh 5, Vorbereitung der Vergabe, LPh 6 oder Mitwirkung bei der Vergabe, LPh 7, ihre Ursache haben.

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge