Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau

Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

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Deutsches Ingenieurblatt 02/2024
Ein neues Rechtsgutachten informiert öffentliche Auftraggeber über eine alternative Vergabemöglichkeit für die Vergabepraxis: die gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauausführungsleistungen mit einer anschließenden Fachlosbildung.

Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Dies ist für die Frage bedeutsam, ob eine Ausschreibung abhängig vom Schwellenwert europaweit zu erfolgen hat. 

Am 2. Februar 2024 hatte daher der Bundesrat die Bundesregierung erneut aufgefordert, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswerts bei der Vergabe von Planungsleistungen zu geben. Die bisher vorliegenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Umgang mit der Regelungsänderung seien zu allgemein und keine Hilfe für die öffentlichen Auftraggeber (Beschluss 626/23).

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