Für alle Neubauten jetzt vorgeschrieben

Mit dem EEWärmeGesetz trat am 1. Januar die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Kraft

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 1-2/2009
Forschung und Technik

„Wir sollten den breiten gesellschaftlichen Konsens über erneuerbare Energien nutzen und gemeinsam das Thema voranbringen. Der Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit wie auch für Beschäftigung und Innovation sind das lohnende Ziel, wenn wir hier an einem Strang ziehen.“ Mit diesen beiden Sätzen hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) im Deutschen Bundestag seine Rede zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) beschlossen, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Und so Inhalt und Intention dieses Gesetzes und des vorhergegangenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes etikettiert. Weil seine Rede auch den Beratenden Ingenieuren die Neuerungen inhaltlich näherbringt, die mit ihnen ja in täglicher Praxis umgehen müssen werden, drucken wir sie nachstehend wortwörtlich ab.

----

3 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge