Weil den Ingenieurbüros eine immer höhere und auch immer häufigere Haftung für die Ergebnisse ihrer Arbeit abverlangt wird, werden dort auch immer häufiger konkrete Überlegungen über die vorteilhafteste Rechtsform des eigenen Büros angestellt: GbR? GmbH? Partnerschaftsgesellschaft? Um diese drei drehen sich solche Gedanken normalerweise. Im folgenden Beitrag kommt eine vierte Möglichkeit ins Spiel: die GmbH & Co. KG. Sie ist, trotz aller grundsätzlichen Hindernisse, auch für Freiberufler-Büros möglich – und den anderen haftungsrechtlich immens überlegen.
----
5 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 0,79 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht