Auf Seite 2 des Energieausweise wird meistens das Kreuzchen für das Verfahren nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 gesetzt und nicht für das Verfahren nach DIN 18599. Damit begeben sich die so verfahrenden Planer der Möglichkeit, ihren Auftraggebern eine aussagefähige Gebäudeenergieeffizienz nachzuweisen, denn beide Verfahren weichen im Ergebnis nicht unbedeutend voneinander ab. Wie groß diese Abweichungen sein können, zeigt der folgende Beitrag, der einen solchen Vergleich dokumentiert und dabei die Widersprüche beider Berechnungsverfahren offenlegt. Es ist eben nicht so einfach, eine Gebäudeenergieeffizienz seriös nachzuweisen, wie manche interessierte Seite dem Markt suggeriert. Dafür bedarf es eben doch eines fundierten Fachwissens für eine integrale Planung.
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