Die Ingenieure haben als einzige bedeutende Gruppe der Freiberufler noch immer kein Berufsausübungsrecht, das durch die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer gesichert ist. Unterstützung dafür von der Politik ernsthaft zu erwarten, war zu Zeiten der Privatisierung und Deregulierung aussichtslos; heute aber ist die Frage wieder berechtigt, deren Begründung im folgenden Beitrag am Beispiel der gesetzlichen Situation in Berlin gegeben wird. Ist es, was in Berlin schon lange Fakt ist, nicht in allen Ländern geboten, den Verbraucherschutz mit einer obligatorischen Mitgliedschaft aller am Bau tätigen Ingenieure in einer Ingenieurkammer zu stärken? Ganz aktuell ist diese Frage vor kurzem von einem unabhängigen Gutachter uneingeschränkt bejaht worden – übrigens auch unter EU-rechtlichen Aspekten.
----
3 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 0,79 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht