Was früher gang und gäbe war, dass nämlich ein VOB-Vertrag ein „privilegierter“ war, der für beide Seiten juristisch so sicher ist wie ein Naturgesetz, das gilt heute nur noch für sogenannte Unternehmerverträge, also für Verträge zwischen Leuten oder Firmen, die wissen, was sie tun. Für Verbraucherverträge, also für Verträge zwischen Personen, die geschäftlich und juristisch unerfahren oder Laien sind, gilt ab sofort, dass VOB/B-Verträge nicht mehr ein unzerstörbares Ganzes sind, sondern dass die Vertragspartner wegen einzelner beanstandeter Klauseln Ansprüche gegen den anderen geltend machen können. Was das für die Praxis, vor allem für die Planer bedeutet, erklärt der folgende Beitrag.
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