In Anlehnung an die geltende Musterbauordnung wurden jetzt die Formulierungen zu Brandwänden in den aktuellen Fassungen vieler Landesbauordnungen angepasst. Mit der Änderung sind für Dämmstoffe der Außenwandbekleidung von Gebäudeabschlusswänden ab sofort nichtbrennbare Lösungen gefordert, um das Risiko eines Brandüberschlags zu reduzieren. Eine Ausnahme für den Gebäudesockel sieht die neue Fassung nicht vor. Als mineralische und brandsichere Alternative zur klassischen Sockelausbildung mit Dämmstoffen aus Polystyrol eignen sich Systeme auf Basis von Schaumglas. Das Material ist nicht brennbar, dampf- und diffusionsdicht und nimmt keine Feuchtigkeit auf. Es wird somit den aktuellen Anforderungen an den Brandschutz gerecht und bietet gleichzeitig einen Feuchteschutz.
Mit dem Beschluss der Bauministerkonferenz vom 21.09.2012 gehen diverse Änderungen einher – unter anderem wurde der Paragraph 30 zu Brandwänden geändert. Die damit verbundene neue Formulierung haben jetzt die Bundesländer, die sich mit ihren aktuellen Bauordnungsfassungen stärker an der Musterbauordnung (MBO) orientieren, adaptiert. Ein Beispiel ist das Land Nordrhein-Westfalen. Mit dem Ziel, eine Angleichung zwischen MBO und der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) zu erzielen, hat der Landtag NRW bereits 2018 das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen (Baurechtsmodernisierungsgesetz) verabschiedet. Am 1. Januar 2019 trat die Novelle in Kraft.
Neues in der BauO ab 2019
Die neue Landesbauordnung umfasst eine Vielzahl von Änderungen in unterschiedlichen Bereichen. Im Hinblick auf den Brandschutz nähert sich die BauO NRW 2018 mit dem neuen Gesetz zudem der geltenden Musterbauordnung an. Damit einher geht unter anderem die Einführung der Gebäudeklassen 1 bis 5, nach denen sich auch die aktuellen Brandschutzanforderungen richten. Eine Neuerung besteht in diesem Kontext insbesondere darin, dass die Klassifizierung von Gebäuden sich nun nicht mehr ausschließlich nach der Höhe richtet, sondern auch von der Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten abhängig ist.
In Anlehnung an die Musterbauordnung wurde in der aktuellen Fassung der BauO NRW zudem der Artikel zu den Brandwänden geändert. Darunter fallen Gebäudeabschlusswände als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden sowie innere Brandwände, die zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte dienen. Brandwände haben die Aufgabe, die Brandausbreitung von einem Gebäude oder Brandabschnitt auf den anderen zu verhindern. Im Gegensatz zur alten Fassung aus dem Jahr 2000 wird jetzt ausdrücklich die Anforderung „nichtbrennbar“ für Dämmstoffe der Außenwandbekleidung erwähnt. In Paragraph 30 Absatz 7 heißt es dazu: „Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nicht brennbar sein“. Neben NRW haben bereits weitere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Hessen und Hamburg die Regelung übernommen.
Mineralischer Dämmstoff für die Fassade
Vor diesem Hintergrund sollten sowohl die Fassade als auch der Sockel grundsätzlich nichtbrennbar ausgeführt werden. Häufig kommen im Fassadenbereich Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) auf Basis von Mineralwolle zum Einsatz. Das aus Sand und Gesteinen wie Basalt, Kalkstein, Dolomit hergestellte Material ist nach DIN 4102 der Baustoffklasse A1 zugeordnet– und damit nichtbrennbar. Es stellt somit eine sichere Lösung dar. Der Dämmstoff kommt in der Regel in Kombination mit den passenden Armierungs- und Putzsystemen zum Einsatz. Dank der guten brandschutztechnischen Eigenschaften eignet sich Mineralwolle insbesondere auch als nichtbrennbarer Brandriegel bei Fassadensystemen auf Basis von expandiertem Polystyrol (EPS).
Anforderungen an den Gebäudesockel
Im Hinblick auf den Brandschutz rückt auch der Gebäudesockel in den Fokus. Denn hier ist die Brandgefahr besonders hoch. Zu den häufigsten Ursachen zählen Brandstiftung und Vandalismus. Auch Grillgeräte oder Unkrautbrenner in Kombination mit leicht entzündlichem Gut wie Sperrmüll, Mülltonnen oder Containern stellen in häuslicher Nähe ein erhöhtes Brandrisiko dar. Im Gegensatz zur Fassade muss der Sockel jedoch insgesamt höheren Belastungen standhalten. Er ist einer Vielzahl von Einflüssen ausgesetzt. Neben Stößen, Vandalismus und Salzen muss der Gebäudefuß insbesondere gegen Spritzwasser und aufgehende Feuchte aus dem Erdreich geschützt sein. Feuchte horizonte, Salzausblühungen, Absandungen und sogar ein flächiges Abplatzen der Oberputze können als Folge einer nicht fachgerecht geplanten Ausführung auftreten.
Vorbeugender Brandschutz mit Schaumglas
Eine mineralische und nichtbrennbare Alternative im Bereich des Gebäudesockels stellt das Material Schaumglas dar. Letzteres zeichnet sich durch eine hermetisch geschlossene Zellstruktur aus und bietet eine hohe Wärmedämmleistung. Schaumglas ist zugleich hochdruckfest sowie wasser- und dampfdiffusionsdicht und nimmt keine Feuchtigkeit auf. Der Baustoff ist nach EN 13501-1 als nichtbrennbar A1 klassifiziert. Im Brandfall übernimmt Schaumglas eine Schutzwirkung gegenüber der tragenden Konstruktion. Der Baustoff ist gasdicht und verhindert damit den Durchtritt heißer Brandgase oder deren Weiterleitung im Dämmstoff. Gleichzeitig entwickelt Schaumglas im Brandfall keine toxischen Gase oder Rauch. Damit wird Schaumglas sowohl den Anforderungen des Feuchte- als auch des vorbeugenden Brandschutzes im Sockelbereich gerecht. Eine mineralische, nichtbrennbare Gesamtlösung für den Gebäudesockel ist ein System, das den Dämmstoff Foamglas W+F mit einem speziellen Armierungssystem von Saint-Gobain Weber kombiniert. In Verbindung mit dem mineralischen Fassadendämmsystem weber.therm A 100, bestehend aus Mineralwolle-Dämmplatten und mineralischen Edelputzen, lässt sich das gesamte Gebäude vom Sockel bis zum Dach brandsicher ausführen.