Am 31.12.2018 trat das neue Strahlenschutzgesetz in Kraft. Solch ein Vorgang ist normalerweise nur für eine kleine Gruppe in der Bevölkerung von Interesse, insbesondere für diejenigen, die sich beruflich mit dem Umgang mit radioaktiven Stoffen oder mit der Erzeugung und Nutzung von energiereicher Strahlung beschäftigen. Dieses Mal ist es jedoch anders: Das Strahlenschutzgesetz greift weit in Bereiche hinein, die bisher keine oder kaum Berührungspunkte mit diesem Thema hatten. Auch hat es Einfluss darauf, wie wir in Deutschland in der Zukunft Häuser bauen werden. So sind jetzt große Teile des Bausektors gefragt, ausgehend von Ingenieuren und Architekten bis hin zu den ausführenden Gewerben im Hoch- und Tiefbau und in der Lüftungstechnik. Um was geht es dabei genau?
Radon ist ein Edelgas. Es entsteht im Boden beim radioaktiven Zerfall von Uran. Uran gibt es in allen Böden und Gesteinen und ist daher überall anzutreffen. Die Radioaktivität des Urans im Boden spielt in der Regel keine gesundheitliche Rolle. Für die Folgeprodukte des Urans sieht dies jedoch anders aus. Als Edelgas ist Radon hoch mobil. Es kann die Bodenmatrix verlassen und die Atmosphäre erreichen. Dort verdünnt es sich unter normalen Bedingungen sehr schnell. Tritt das Radon jedoch über undichte Stellen vom Boden in ein Gebäude, kann es sich zu Konzentrationen anreichern, die gesundheitlich relevant sind.
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