Eine Honorarermittlung für die Planungsleistungen für Fernwärmeleitungen im Zuge einer Fernwärmeversorgung bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Dies liegt zum einen daran, dass der Gesetzgeber den Begriff Fernwärme nicht eindeutig definiert hat, und zum anderen daran, dass die HOAI diese Leistungen nicht explizit aufführt, an den Stellen aber falsch einordnet, wo sie sie doch aufführt. Aus diesem Grund macht unser Autor nachfolgend einen Vorschlag für die Abrechnung dieser Planungsleistungen und stellt sie der Fachwelt hiermit zur Diskussion.
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