BIM ist im Berufsleben vieler Planer angekommen. Die Auseinandersetzung mit den Chancen, den Heraus- und Anforderungen und den Risiken sind Gegenstand zahlreicher Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. Auch im Bereich des Versicherungsschutzes sind noch Fragen offen, wie der folgende Beitrag zeigt.
Obwohl praktisch kein Architektur- oder Ingenieurbüro die gleichen Leistungen anbietet wie ein anderes Büro, gelten für viele Planungsunternehmen die gleichen Standardbedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung. Versichert ist demgemäß stets „die gesetzliche Haftpflicht für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeiten/Berufsbilder“.
Umfang: 3 Seiten
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