ASIA „Tarifvertrag“ 2024 nur Gehaltsempfehlung

Kein bundesweiter Tarifvertrag für selbständige Planungsbüros

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Der Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten e. V. (ASIA) verhandelte seit 1981 mit der zuständigen Gewerkschaft Tarifverträge für Angestellte, Auszubildende und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros im gesamten Bundesgebiet. In diesem Jahr konnte kein Tarifvertrag mit verdi geschlossen werden. Daher ist der ASIA „Tarifvertrag“ 2024 nur eine einseitige Gehaltsempfehlung und ungeeignet für die Anknüpfung in Tariftreue- und Vergabevorschriften.

Aktuell bietet ASIA für 2024 einen „Tarifvertrag“ an, der nach eigenen Angaben nicht mit der Gewerkschaft verdi verhandelt werden konnte und daher lediglich eine Gehaltsempfehlung darstellt. Es handelt sich somit – trotz anderslautender Überschrift – nicht um einen Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag stellt regelmäßig einen Vertrag zwischen Tarifvertragsparteien dar, also grundsätzlich einem Arbeitgeber oder einer Arbeitnehmervereinigung auf der einen und einer Gewerkschaft auf der anderen Seite. Dies ist für 2024 jedoch nicht der Fall, sodass es sich nicht um einen Tarifvertrag handelt (siehe https://www.asia-arbeitgeberverband.de/web/cms.nsf/web/TV_2024).

Vor dem Hintergrund, dass in einigen Bundesländern in Tariftreue- und Vergabegesetzen bei der Vergabe von Aufträgen die Einhaltung von Tarifverträgen teilweise auch von Planungsbüros gefordert wird beziehungsweise der Erlass entsprechender Gesetze politisch erwogen wird, ist auf folgendes hinzuweisen:

Für selbständige Planungsbüros gibt es aufgrund betrieblicher und regionaler Besonderheiten keine repräsentativen bundesweit einheitlichen Gehaltsempfehlungen und -vereinbarungen. Der von ASIA vorgelegte „Tarifvertrag“ genügt nicht den tarifvertraglichen Mindestvoraussetzungen, da es sich nicht um eine von repräsentativen Tarifparteien mit entsprechender Sozialmacht abgeschlossene Vereinbarung handelt. Es handelt sich hierbei um eine bloße Gehaltsempfehlung, die nicht für die Anknüpfung in Tariftreue- und Vergabevorschriften geeignet ist.

Die Bundesingenieurkammer hatte sich bereits 2022 in einer öffentlichen Konsultation zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen des Bundes gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegen die Anknüpfung der Vergabe an die Einhaltung von Tarifverträgen im Bereich der selbständig tätigen Planungsbüros ausgesprochen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-offentliche-konsultation-zur-bundes-tariftreue/bundesingenieurkammer.pdf).

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