Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden für solche Bauprodukte im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN Normen, gibt oder von diesen wesentlich abweicht. Das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen), das mittlerweile - jedoch nicht vollständig - durch die europaweit gültige CE-Kennzeichnung ersetzt wird, kennzeichnet Bauprodukte, die den maßgeblichen technischen Regeln, der bauaufsichtlichen Zulassung, dem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entsprechen.
Der Hersteller BTR Brandschutz-Technik aus Hamburg darf die Bauprodukte seines bewährten Aufzugschachtentrauchungssystem LIFT-SMOKE-FREE mit dem Ü-Zeichen kennzeichnen. Es dokumentiert als sichtbares Zeichen, dass die Verwendung seines Aufzugschachtentrauchungssystems im jeweiligen sicherheitsrelevanten Bereich zulässig ist. Damit bestätigt der Hersteller außerdem, dass das Bauprodukt in Deutschland den gesetzlichen Bestimmungen und bauaufsichtlichen Normen entspricht und garantiert gleichzeitig die permanente Fremdüberwachung von einer unabhängigen und bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle.
Immer einen Schritt voraus – immer auf der richtigen Seite
Die Landesbauordnungen (LBOs) regeln die Verwendbarkeit von Bauprodukten in Deutschland. Dabei benötigen alle Bauprodukte einen sogenannten Verwend-barkeitsnachweis, der vom Hersteller erbracht werden muss und zwar wahlweise durch:
- die Einhaltung deutscher technischer Baubestimmungen (in den DIN-Normen geregelt)
- eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
- eine Zustimmung der Bauaufsichtsbehörden im Einzelfall (ZiE)
Ist die Verwendbarkeit gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung gegeben, muss dieses durch das Ü-Zeichen dokumentiert werden. Der Hersteller, in diesem Fall BTR-Hamburg, hat sich der bauordnungsrechtlichen Prozedur zu unterwerfen. Hierfür ist eine Erstüberwachung des Bauproduktes im Herstellwerk einschließlich einer Produktprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle (hier VdS-Schadenverhütung) vorgeschrieben. Gleichzeitig ist mit einer für das Bauprodukt bestätigten Überwachungsstelle (ebenfalls VdS-Schadenverhütung) ein Fremd-überwachungsvertrag für eine mindestens halbjährliche Fremdüberwachung des Herstellwerkes abzuschließen.
Die Übereinstimmung der Ergebnisse der Erstüberwachung mit den Anforderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird durch eine unabhängige, vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt) dafür anerkannte Stelle (ebenfalls VdS-Schadenverhütung) zertifiziert. Die entsprechenden Übereinstimmungszertifikate stehen auf der Homepage von BTR-Hamburg zum Downloaden bereit. Das Herstellungsjahr ist über die QS-Nummer des jeweiligen Gerätes codiert hinterlegt und kann jederzeit beim Hersteller abgefragt werden. Sr