BIM – aus rechtlicher Sicht

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Die Anwendung der BIM-Planungsmethode ist stetig im Vormarsch begriffen. Der Stufenplan des Bundesverkehrsministeriums aus Dezember 2015 sorgte hierbei für einen neuerlichen Schub. Viele Planerbüros stehen vor der Entscheidung, ob sie zeitnah in BIM "einsteigen" und die entsprechenden Investitionen aufwenden sollen.

Von Wichtigkeit sind aber nicht nur die technischen Herausforderungen, sondern auch der rechtliche Umgang mit der digitalen Bauweise, angefangen bei der Vertragsgestaltung bis hin zu vergaberechtlichen Problematiken bei öffentlichen Ausschreibungen.  

Das Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick über die zu beachtenden rechtlichen Zusammenhänge bei der Anwendung der BIM-Planungsmethode. Die Teilnehmer erfahren, welche Besonderheiten die vertragliche Einbindung von BIM-Leistungen mit sich bringt und was aus rechtlicher Sicht von der Planung bis zum Betrieb eines digital erstellten Bauobjekts zu beachten ist.

Termin: Mittwoch, 19.09.2018

Ort: Frankfurt/Main 

Referent: RA Eduard Dischk

Teilnahmegebühr: 821,10 EUR inkl. MwSt. (690,00 EUR netto)  

Weitere Informationen unter: www.beuth.de

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