Planer und Endkunden verlassen sich in ihren Entscheidungsprozessen - gerade in der komplexen Haustechnik - noch immer auf die Zusagen der Effizienzwerte der Hersteller. Doch weil ja „klappern“ bekanntlich zum Geschäft gehört wird da gerne mal etwas übertrieben und ein paar Prozentpunkte hoch oder runter gerechnet, je nachdem in welcher Richtung es für den Verkaufsprozess dienlich ist. Welches Produkt aber tatsächlich das effizienteste ist, kann von Käufer bzw. Planer nun objektiv durch die ErP- bzw. Ökodesign-Richtlinie bewertet werden.
Raumheizgeräte müssen Heizsaison berücksichtigen
Die ErP-Richtlinie bringt Licht ins Dunkle. Sie schafft EU-weit einheitliche Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, klassifiziert die einzelnen Produktgruppen, LOTs genannt, und bewerten darin die unterschiedlichen Energieeffizienzen. Letztlich wird über eine einheitliche Kennzeichnungspflicht eine transparente Vergleichbarkeit von Energieverbräuchen geschaffen. Das kennzeichnungspflichtige Ergebnis aus der ErP sind demnach Energieeffizienzen, die sich aus unterschiedlichen Parametern errechnen lassen. „Endlich,“ wie Uwe Flohren, Prokurist des Hallenheizungsherstellers Schwank und Vorsitzender des figawa Arbeitskreises für Gasinfrarotstrahler meint. „Gerade mit der ErP-Richtlinie für die Produktgruppe der Raumheizgeräte (das LOT 20 und 21), werden gemeingültige Bewertungskriterien geschaffen, die den Verbrauchern und Planern helfen, die Systeme objektiv zu bewerten. Man kann fast sagen, es ist damit ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz, also Energiekostenersparnis gemacht worden.“
Seit dem 1.1.2018 müssen Hersteller von zentralen und dezentralen Raumheizgeräten den Effizienzfaktor ersichtlich in den Unterlagen kommunizieren. Zudem dürfen Geräte, die die Mindesteffizienz der ErP-Richtlinie nicht erfüllen, nicht mehr vertrieben werden. Dieser Wert, die sogenannte „Saisonale Energieeffizienz (ƞs[eta])“, wird im LOT 20 (Produktgruppe für Hell- und Dunkelstrahler, Gas-Öfen, Gas-Kamine) wesentlich über den Thermischen Wirkungsgrad und den Strahlungsfaktor ƞs,RF genannt, der Geräte bestimmt. Die Betrachtung der Teil- und Volllasteffizienzen, was der Berücksichtigung einer durchschnittlichen Heizsaison gleich kommt, ist zugleich auch einer der Hauptmerkmale dieser ErP-Richtlinie. Die für die Richtlinie zuständige Kommission hat richtigerweise erkannt, dass Heizungen im Schnitt 85% im Teillastbetrieb, also in den Übergangszeiten arbeiten und nur etwa 15% der Vollastbetrieb abverlangt wird (dieses Verhältnis gilt im Übrigen auch für alle anderen Heizgeräte wie Brennwertkessel etc.).
Zudem wird eine schlechte Regelbarkeit von Heizgeräten (z.B. 1-stufig) ebenso mit Verlustpunkten „bestraft“, wie Heizgeräte, die eine hohe Hilfsenergie benötigen. Effiziente elektrische Antriebe und Ventilatoren werden so zu einem Muss.
Der Hallenheizungshersteller Schwank hat schon vor Jahren die stufenlose Modulation bei seinen Produkten eingeführt und war damit das erste Unternehmen der Branche, das den wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegangen ist. Mit dem neuen Dunkelstrahler deltaSchwank führt der Innovationsführer der Branche den Gedanken noch weiter fort: Das Gerät moduliert serienmäßig zwischen 40- und 100% und arbeitet mit einem pneumatisch gesteuertem Gas-Luftverbund, Weltpremiere in diesem Segment. Der deltaSchwank ist so rund 34% wirtschaftlicher als handelsübliche Geräte und erreicht einen ƞs[eta] von durchschnittlich 98,6%.
Die ErP-Richtlinie ist also schon wegen der Kennzeichnungspflicht und der damit gewonnenen Transparenz ein Gewinn. Gewinner sind in jedem Falle die Verbraucher und Planer, die nun nach objektiven Bewertungskriterien beurteilen können, welche Geräte tatsächlich effizient sind und welche nicht.