Die erste Europäische Bewertung ETA-03/0055 für einen Hinterschnittanker zur rückseitigen Befestigung von Fassadenplatten nach neuer Bauproduktenverordnung wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik der Firma KEIL in Engelskirchen erteilt. Diese Zulassung gilt für die Befestigung aller Feinsteinzeugplatten nach EN 14411. Für die Hersteller solcher Platten entfällt mithin der Zwang, eigene Zulassungen mit hohem Prüfaufwand selber zu erwirken.
Die rückseitige Befestigung von Fassadenplatten mittels formschlüssigem Anker im hinterschnittenen Bohrloch hat der hinterlüfteten Fassade neue Möglichkeiten eröffnet. Mit der Europäischen Bewertung für die am weitesten verbreiteten keramischen Fassadenplatten erhält eine wegweisende Technologie einen zusätzlichen Schub. Für etwa 600 Hersteller von Platten aus Keramik entfällt die Notwendigkeit, mit hohem Aufwand eine eigene Zulassung zu erwirken. Dem Planer steht die ganze Palette des Angebotes unter definierten Anwendungsbedingungen und Leistungsfähigkeiten zur Verfügung.
Diese ETA erlaubt die Verwendung der KEIL Hinterschnittanker KH für Feinsteinzeugfassadenplatten bis zu einer beliebigen Größe für die ein Nachweis erbracht werden kann. Für bestimmte gängige Plattenformate bis zu einer Größe von 90 cm x 120 cm sind die charakteristischen Widerstände bei Windsog bereits in dieser ETA benannt. Auch für Anwendungen oder Anforderungen außerhalb dieser Grenzen liegen umfangreiche internationale Erfahrungen vor.
Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 07-08/15