Feuerverzinkter Stahl hat sich als Element der Fassadengestaltung etabliert. Aufgrund seiner metallischen Oberfläche und seiner Robustheit wird er als Fassadenbekleidung geschätzt, als Fassadenunterkonstruktion ist er aus technischer und energetischer Sicht bzw. unter Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen eine Alternative zu Aluminium oder Edelstahl.
Seit Juni 2010 sind feuerverzinkte Bauprodukte, die in einer hinterlüfteten Gebäudefassade eingesetzt werden, in DIN 18516-1 geregelt. Dies gilt für die Tragkonstruktion (Fassadenunterkonstruktion), die Fassadenbekleidung und auch für Verbindungs- und Befestigungselemente. Sofern nicht anderweitig geregelt, können Unterkonstruktionen aus feuerverzinktem Stahl für die meisten gängigen Fassadenbekleidungen gemäß Anwendungsbereich der DIN 18516-1 verwendet werden.
Zur Vermeidung von Kältebrücken sollten Fassadenunterkonstruktionen eine niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzen. Die Wärmeleitfähigkeit von Stählen ist um ein Vielfaches niedriger als die Wärmeleitfähigkeit von Aluminium. Durch zunehmende Anforderungen der Energiesparverordnungen erhöhen sich die Dämmschichtstärken und somit die Kragarmlängen von Fassadenunterkonstruktionen. Stahl hat ein 3-fach höheres E-Modul als Aluminium und kann daher materialsparender verwendet werden. Wie Studien belegen, ist feuerverzinkter Stahl gegenüber Aluminium unter Nachhaltigkeitsaspekten überlegen. Betrachtet man die Kosten, so ist feuerverzinkter Stahl schon bei den Erstkosten günstiger als Aluminium und Edelstahl.
Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 10/15