Gebäudeenergieeffizienz: EU-Parlament nimmt Pläne für CO2-ärmere Gebäude an

Kein individueller Sanierungszwang für Wohngebäude

Energie • Klima • Dämmung
Neufassung der EPBD-Richtlinie (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden): Emissionsfreie Neubauten ab 2030, Maßnahmen für geringere Energierechnungen und mehr Klimaschutz, Ausnahmen für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude möglich.

Am 12.03.2024 nahm das Europäische Parlament bereits mit dem Rat vereinbarte Pläne an, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken. Nach Zustimmung des Rates beginnt die Frist zur Umsetzung in nationales Recht von grundsätzlich zwei Jahren.
Angenommener Text: „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)“

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Außerdem sollen mehr Gebäude mit den schlechtesten Werten renoviert werden, und auch der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz soll besser werden.

Emissionsreduktionsziele

Ab 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das schon ab 2028 gelten. Die Mitgliedstaaten können dabei das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial eines Gebäudes berücksichtigen, das das Treibhauspotenzial der für den Bau verwendeten Produkte von ihrer Herstellung bis zu ihrer Entsorgung umfasst.

Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % senken.

Nach der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 16 % und bis 2033 26 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren lassen und dafür sorgen, dass sie die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen.

Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.

Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung

Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen: Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Ab 2025 dürfen eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden. Weiter zugelassen sind dagegen finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, bei denen beispielsweise Heizkessel mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden.

Ausnahmen

Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich, und die EU-Staaten können beschließen, auch Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude davon auszunehmen.

Nächste Schritte

Die Richtlinie wurde mit 370 zu 199 Stimmen bei 46 Enthaltungen angenommen. Nun muss sie auch der Ministerrat förmlich billigen, damit sie in Kraft treten kann.

Hintergrundinformationen

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind die Gebäude in der EU für 40 % unseres Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 nahm die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, der zum Paket „Fit für 55“ gehört. Das europäische Klimagesetz vom Juli 2021 machte die Ziele für 2030 und für 2050 EU-weit rechtsverbindlich.

Statement der Bundesministerin Klara Geywitz zur Abstimmung über die EPBD-Richtlinie im Europäischen Parlament

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Stadtwerke München GmbH

Für eine nachhaltige Zukunft: Ingenieur*in bei den Stadtwerken München werden

Die Stadtwerke München (SWM) verfolgen ein wichtiges Ziel: eine sichere und zugleich zukunftsorientierte Versorgung der Stadt. Dafür braucht es kluge Köpfe, die Verantwortung übernehmen und innovative Lösungen entwickeln. Wer Lust hat, die Nachhaltigkeit in einer der dynamischsten Städte Deutschlands voranzutreiben, ist hier also genau richtig – denn mit mehr als 10.000 Mitarbeitenden engagieren sich die SWM seit über 100 Jahren leidenschaftlich dafür, München zukunftsfähig zu machen.     
Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© Reflex Winkelmann GmbH

Webinar Reflex „Thermische Energiespeicher: Ein Baustein für hydraulische Lösungsansätze in Hybridsystemen“ (6.12.) 

Hybridsysteme garantieren bei korrekter Planung und Auslegung einen hocheffizienten und sicheren Betrieb, gerade bei Anlagen größerer Leistungen. In den Fokus rücken heute verstärkt multivalente Lösungen, etwa in Verbindung mit Wärmepumpen und Gas Brennwertkessel. Über die Vorteile der Multiflow-Serie, mit denen erneuerbare Energiequellen mit fossilen kombiniert werden können: Florian Füssner (SINUS).

Jetzt anmelden >>

Anzeige


© AFRY


Umweltverträglichkeit von Bauprojekten gewährleisten 

Bei vielen Bauprojekten müssen Vorhabenträger mit dem Genehmigungsantrag ein Umweltverträglichkeitsgutachten vorlegen. Planungsbeschleunigung und sich dynamisch ändernde Gesetzgebungen stellen sie dabei vor Herausforderungen. Mit umfassenden Kompetenzen und langjähriger Erfahrung unterstützt AFRY von der Planung bis zur Umsetzung.

Lesen Sie mehr >>