Gemeinsam mit 15 weiteren Verbänden hat die Bundesingenieurkammer am 27. Februar 2019 in Berlin auf einer Pressekonferenz eine Studie vorgestellt, die das Potenzial für 1,2 Millionen zusätzliche Wohnungen durch Aufstocken, Umnutzung und Bebauung von Fehlflächen aufzeigt. Der Fokus der Studie liegt auf „Nichtwohngebäuden“, wie eingeschossige Einzelhandels- und Discounter-Märkten, Büro- und Verwaltungsgebäude oder Parkhäuser.
„Um dieses Potential tatsächlich nutzen zu können, brauchen wir jedoch dringend bessere Rahmenbedingungen. Das heißt, es müssen zahlreiche bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorgaben weiterentwickelt werden. Hier ist die Politik gefragt“, so Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer.
Erforderliche Maßnahmen sind u.a.:
- Erleichterung von Genehmigungsverfahren
- Zulassen der Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) für Aufstockungen ohne Ausgleichsmaßnahmen
- Reduzieren von Anforderungen (z.B. im Bereich Schall, Wärme, Barrierefreiheit), wenn die statischen und technischen Voraussetzungen nachgewiesen werden
- Anpassung von Trauf- oder Firsthöhen
Neben der Tragwerkstruktur sind bei der Aufstockung von Nichtwohngebäuden weitere Aspekte aus der Bauphysik zu berücksichtigen. „Darüber hinaus sind energetische Richtlinien sowie Brandschutz- und Schallschutzanforderungen für die bestehenden Nichtwohngebäude und die neuen Wohnungen zu erfüllen. Hier müsste politisch schnellstmöglich nachjustiert werden“, fasst der Präsident der Bundesingenieurkammer die Ergebnisse zusammen.
Die von Prof. Karsten Tichelmann (TU Darmstadt) erstellte Studie zeigt anhand von 20 Best-Practice-Beispielen, wie durch Aufstockungen und Umnutzungen von Nichtwohngebäuden ein wesentlicher und qualitätsvoller Beitrag zum Wohnungsmarkt in urbanen Räumen geschaffen werden kann.
Weitere Informationen unter www.bingk.de