Nach langen Vorbereitungen ist das neue Bauvertragsrecht 2018 in Kraft getreten. Während bislang das BGB so gut wie keine bauvertragsspezifischen Regelungen enthielt, gibt es nunmehr spezifische Regelungen für Bau- und Planerverträge. Im Seminar „Neues Vertragsrecht 2018 für Ingenieure/Architekten“ des VDI-Wissensforums erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Reform und lernen vertieft und umfassend die Auswirkungen kennen, die für Planer relevant sind. Die Regeln über Bauverträge allgemein sind überwiegend auch auf Verträge mit Planern anwendbar. Daneben gibt es spezielle Regelungen gerade für die Verträge mit Architekten und Ingenieuren.
Worauf künftig bei der Vertragsgestaltung und bei der Abwicklung von Verträgen geachtet werden muss und welche Probleme bei der Anwendung des neuen Rechts zu erwarten sind, zeigt der Seminarleiter, Dr. jur. Reinhard Voppel, auf. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Köln ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Seit vielen Jahren berät er Architekten und Ingenieure, insbesondere zu Honorarfragen und vertragsrechtlichen Problemen. Für den VDI ist er seit langem als Referent aktiv. Das Seminar richtet sich an Architektur- und Ingenieurbüros, Planungsbüros und Projektsteuerer.
Alternativtermine der Veranstaltung
13. Dezember 2018 in Stuttgart
8. April 2019 in Frankfurt am Main
19. August 2019 in Hamburg
Weitere Informationen unter: www.vdi-wissensforum.de