Mit baulichem Schallschutz wird der Schalldurchgang durch Gebäudestrukturen verringert, um die Bewohner vor Lärmbelästigung aus benachbarten Wohn- und Arbeitsbereichen sowie aus der Außenumgebung zu schützen.
Die maßgeblichen Kenngrößen sind dabei R‘w (bewertetes Bau-Schalldämm-Maß) für die Luftschalldämmung und L‘n,w (bewerteter Norm-Trittschallpegel) für die Trittschalldämmung. Für die Planung und Ausführung eines Neubaus oder Umbaus sind die technischen Baubestimmungen mit den Regeln zum baulichen Schallschutz maßgeblich. Alle notwendigen Normen sind chronologisch in Dämmwerk 2019 implementiert und individuell anwählbar. So werden alle Schallübertragungswege (direkt und über flankierende Bauteile) mit dem jeweils zugehörigen Rechenverfahren (Massiv-, Holz- oder Leichtbau) und energetischer Addition bis zum Bau-Schalldämm-Maß berechnet. Abschließend wählt man die aktuellen Mindestanforderungen nach DIN 4109- 2018 oder Empfehlungen für den erhöhten und erweiterten Schallschutz (4109-Beiblatt 2-1989, VDI 4100-2012), die ergänzend angezeigt werden können.
Video-Tutorials und die verschiedenen Berechnungsbeispiele sowie den kostenfreien Download zum Testen finden Interessierte auf unseren Internetseiten.