Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 01.01.2020 angepasst

Anpassung gilt ab Januar 2020

Fernsehtechnik
Kamera
Displays & Screens
aus der Branche
Ingenieurwesen
Büro
Politik
Recht

Im Oktober 2019 kündigte die Europäische Kommission an, die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 01.01.2020 turnusgemäß anzupassen. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, für die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die alle zwei Jahre vorgenommene Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt vor dem Hintergrund, dass diesen die Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA) zugrunde liegen. Diese müssen von der EU beachtet werden und innerhalb dieses internationalen Abkommens nicht in Euro, sondern in Sonderziehungsrechten ausgedrückt werden. Die Sonderziehungsrechte bilden eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währungseinheit, deren Kurs nicht mit dem Euro identisch ist und sich, wie auch der Kurs des Euros, laufend ändert.

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (L 279/25) veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2020:

  • Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
  • Liefer-/Diens leistungen: 214.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)
  • zentrale Regierungsdienststellen: 139.000 Euro (statt bisher 144.000 Euro)


Autor: RA Markus Balkow, stellv. Geschäftsführer der BIngK

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Stadtwerke München GmbH

Für eine nachhaltige Zukunft: Ingenieur*in bei den Stadtwerken München werden

Die Stadtwerke München (SWM) verfolgen ein wichtiges Ziel: eine sichere und zugleich zukunftsorientierte Versorgung der Stadt. Dafür braucht es kluge Köpfe, die Verantwortung übernehmen und innovative Lösungen entwickeln. Wer Lust hat, die Nachhaltigkeit in einer der dynamischsten Städte Deutschlands voranzutreiben, ist hier also genau richtig – denn mit mehr als 10.000 Mitarbeitenden engagieren sich die SWM seit über 100 Jahren leidenschaftlich dafür, München zukunftsfähig zu machen.     
Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© Reflex Winkelmann GmbH

Webinar Reflex „Thermische Energiespeicher: Ein Baustein für hydraulische Lösungsansätze in Hybridsystemen“ (6.12.) 

Hybridsysteme garantieren bei korrekter Planung und Auslegung einen hocheffizienten und sicheren Betrieb, gerade bei Anlagen größerer Leistungen. In den Fokus rücken heute verstärkt multivalente Lösungen, etwa in Verbindung mit Wärmepumpen und Gas Brennwertkessel. Über die Vorteile der Multiflow-Serie, mit denen erneuerbare Energiequellen mit fossilen kombiniert werden können: Florian Füssner (SINUS).

Jetzt anmelden >>

Anzeige


© AFRY


Umweltverträglichkeit von Bauprojekten gewährleisten 

Bei vielen Bauprojekten müssen Vorhabenträger mit dem Genehmigungsantrag ein Umweltverträglichkeitsgutachten vorlegen. Planungsbeschleunigung und sich dynamisch ändernde Gesetzgebungen stellen sie dabei vor Herausforderungen. Mit umfassenden Kompetenzen und langjähriger Erfahrung unterstützt AFRY von der Planung bis zur Umsetzung.

Lesen Sie mehr >>