Die verbindliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Kindertageseinrichtungen „DGUV-Vorschrift 82“ schreibt in §13 (2) die Vermeidung von Scherstellen an den Nebenschließkanten von Türen vor. Doch an bestimmten Türen in Kindertageseinrichtungen ist das Verletzungsrisiko für Kinder an der Hauptschließkante ebenfalls sehr hoch, z. B. an den Türen des U3-Bereiches, an schweren oder stark frequentierten Türen und an Türen mit einem Türschließer. Mit dem Fingerschutz HS-25 schafft Athmer eine Lösung, um Kinderhände vor dem Einklemmen an der Hauptschließkante zu schützen.
Der Athmer Fingerschutz HS-25 wird durch das Öffnen der Tür automatisch aktiviert, indem ein Riegel ausfährt und so das Schließen verhindert. Auf diese Weise ist eine permanente Schutzfunktion gegeben. Aufgrund der bleibenden Öffnung von 25 mm wird das Einklemmen der Finger verhindert. Neben der Absicherung der Hauptschließkante wird durch den Fingerschutz HS-25 zusätzlich ein unbeabsichtigtes Zuschlagen der Tür (z. B. bei Zugluft) verhindert. Die Schutzvorrichtung dämpft dabei den Stoß der Türkante auf die Zarge durch ein Gelenk ab.
Die empfohlene Montagehöhe des Produktes liegt bei 1,70 m, damit Kinder die aktivierte Schutzfunktion nicht ausschalten können. Möchten Erwachsene die Tür schließen, bedienen sie einfach den Drehknauf des HS-25. Dies ist von beiden Seiten der Tür möglich, ohne in den Türspalt selbst eingreifen zu müssen.
Deutsches Ingenieurblatt 11/15