Übergangsfristen der Rauchwarnmelderpflicht laufen aus

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In vielen Bundesländern läuft die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern demnächst aus. Dementsprechend ist die Nachfrage nach Rauchwarnmeldern „Made in Germany“ groß. Angesichts der flächendeckenden Installation ist Qualität wichtig wie nie: Nur mit dem „Q“ gekennzeichnete Produkte wie die Genius-Melder von Hekatron bieten die Gewähr, dass im Brandfall die betroffenen Menschen zuverlässig alarmiert werden und sich retten können. Mittlerweile greift in 13 von 16 Bundesländern die in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) festgelegte Rauchwarnmelderpflicht, in den drei verbleibenden Bundesländern ist sie bereits in Planung oder zumindest Gegenstand des politischen Diskurses. Neu- und Umbauten mussten bereits kurz nach Inkrafttreten der LBO mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden – für die Nachrüstung von Bestandsbauten gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Übergangsfristen, die in Hessen und Baden-Württemberg erst kürzlich – am 31. Dezember 2014 – abgelaufen sind, in vier weiteren Bundesländern bereits in den Jahren zuvor. Bis Ende dieses Jahres müssen auch die Bestandsbauten in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, am 31. Dezember 2016 läuft die Übergangsfrist in Nordrhein-Westfalen und ein Jahr später dann auch in Bayern, den Ländern mit der größten bzw. zweitgrößten Einwohnerzahl, aus.

www.hekatron.de

Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 01-02/2015

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