Wo stößt BIM an die Grenzen des Versicherungsschutzes

Berufshaftpflichtversicherung

NEWS_NEU_ab2015
Extra

BIM ist im Berufsleben vieler Planer angekommen. Die Auseinandersetzung mit den Chancen, den Heraus- und Anforderungen und den Risiken sind Gegenstand zahlreicher Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. Auch im Bereich des Versicherungsschutzes sind noch Fragen offen, wie der folgende Beitrag zeigt.

Obwohl praktisch kein Architektur- oder Ingenieurbüro die gleichen Leistungen anbietet wie ein anderes Büro, gelten für viele Planungsunternehmen die gleichen Standardbedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung. Versichert ist demgemäß stets „die gesetzliche Haftpflicht für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeiten/Berufsbilder“.

Den gesamten Artikel hier als pdf herunterladen

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge