Diese Änderung betrifft die Wassereintragsklassen W 1.1-E und W 1.2-E. Bisher war nur eine Sauberkeitsschicht geglättetem Magerbeton (z.B. Beton 8/10) zulässig. Die neue Regelung ermöglicht mehr Flexibilität bei der Verarbeitung.
Für die Anwendung muss der Untergrund eben sein und die Schäumhaut der Dämmplatten darf nicht beschädigt werden. Bei aufstauendem oder drückendem Wasser ist weiterhin nur Magerbeton zulässig.
Die Erweiterung gilt für die Produkte Austrotherm XPS TOP 30, 50 und 70 sowie deren TB-Varianten. Die allgemeine Bauartgenehmigung Z-23.34-2107 wurde entsprechend angepasst.