Förderaufruf für „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“

50,6 Millionen Euro für klimaneutrales, energieeffizientes und ressourcenschonendes Bauen

Förderprogramme
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert mit 50,6 Millionen Euro im Programm „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“. Gefördert werden Projekte, die experimentelle und marktnahe Ansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Antragsskizzen können bis zum 12. November 2024 eingereicht werden.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Deutschlands Bauforschung ist hoch innovativ. Jeden Tag werden neue Materialien erprobt, Robotertechniken verfeinert und digitale Abläufe optimiert. Das sind richtig vielversprechende Lösungen für das klimafreundliche und ressourcenschonende Bauen. Die müssen schnell und, bei Erfolg, skaliert auf der Baustelle kommen. Die Rede ist hier von Projekten für einfach umzubauende, wartungsarme und langlebige Gebäude oder neue Ansätze, wie Baumaterialen wiederverwertet werden können bzw. Leerstand reaktiviert und wohnbar gemacht werden kann. Dieses Förderprogramm ist das erste seiner Art. Mit ihm unterstützen wir die Baubranche, die dabei ist, mittels Digitalisierung und Innovationen, die Kapazitätsauslastung zu erhöhen und tiefgreifenden Problemen wie dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Das, was hier gefördert werden wird, hat das Zeug, sich am Markt durchzusetzen.“

Bewerben können sich Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und andere Institutionen mit ihren Bauvorhaben. Die Förderung ist offen für verschiedene Gebäudetypologien. Ein wichtiges Kriterium ist die Zusammenarbeit von Bauherren mit Planenden, Forschenden und gegebenenfalls weiteren Projekt-Beteiligten, wie beispielsweise Hersteller- oder Baufirmen. Gefördert werden sowohl die frühen Planungsphasen (ab der Phase 0) als auch die bauliche Umsetzung. Ein Teil der Fördersumme pro Projekt ist für die wissenschaftliche Auswertung des Vorhabens vorzusehen.

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: zunächst sollen in einer ersten Stufe Ideen in Form einer Projektskizze eingereicht werden. Diese wird formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Expertengremium begutachtet. Dabei stehen alle eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb. Die so ausgewählten Projekte werden aufgefordert, ihre Projektskizze zu qualifizieren. Erst in dieser zweiten Stufe wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich.

Das Förderprogramm wird von dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) umgesetzt. Interessierte sind eingeladen, ihre Projektskizze bis zum 12. November 2024 bei der Bundesstiftung Bauakademie einzureichen. Ein Gremium aus Expertinnen und Experten wird die Projekte bewerten und dem BMWSB die für eine Förderung ausgewählten Vorhaben vorschlagen.

Informationen zum Programm und zur Antragstellung:
www.zukunftbau.de/programme/pilotprojekte-innovationen-im-gebaeudebereich

Für Fragen zum Programm hat die Bundesstiftung Bauakademie eine Hotline (030) 9940596-11 und die E-Mail-Adresse innovation(at)bundesstiftung-bauakademie.de eingerichtet.

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