Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0% liegen. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 01.10. zu einem Zinssatz von rund 1,0 %.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Die Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex.
Die Beantragung des Kredits „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ kann bei einem Finanzierungspartner nach Wahl der/des Antragstellenden erfolgen.
Informationen zum Programm
- Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude.
- Die Förderung erfolgt als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude, also z. B. eine Wärmepumpe. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen bei der Gebäudeökobilanzierung/LCA-Bilanzierung (Energieberater).
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle, die investieren (Unternehmen, aber auch Privatpersonen bspw.) und jene, die das Haus oder die Eigentumswohnung als Ersterwerb kaufen.
- Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von dem erzielten energetischen Niveau und betragen bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Es sind Kreditlaufzeiten von 4 bis 35 Jahren bei einer Zinsbindung von 10 Jahren möglich.
- Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der Entstehung bis zum Betrieb an. Ziel ist es, möglichst viel ‚Graue Energie‘ vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im Blick: die Baukosten. Wer die guten Fördermöglichkeiten von KNN in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. Damit wollen wir einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ anspruchsvoll zu bauen. Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden, entscheiden die Bauherren. Dass bedeutet, KNN zeichnet vor, was der Gebäudetyp E künftig weiterführen wird. Unsere Prognose ist, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen und Häuser entstehen können. Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“
Weitere Informationen im BMWSB-Newspaper und auf der KfW-Website: www.kfw.de/296
Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten im Produkt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“: www.kfw.de/596
Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt wird: www.kfw.de/498 oder www.kfw.de/499
Für Mitglieder der Ingenieurkammern werden kostenfreie Informations-Webinare von der KfW in Zusammenarbeit mit der Bundesingenieurkammer angeboten:
- „Aktuelle KfW-Förderung – Schwerpunkt Neubau für Architekten und Ingenieure“
Montag, 04.11.2024, 15:00 bis 16:30 Uhr
Online-Anmeldung (ab 25.10.2024, 15:00 Uhr)
Für die Veranstaltung sind 2 dena-Fortbildungspunkte beantragt. - Bitte merken Sie sich folgenden Zusatztermin vor:
Montag, 02.12.2024
Über die Anmeldemöglichkeiten informieren wir demnächst hier.