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Deutsches Ingenieurblatt 3/2024

Planende: Finger weg von der Rechtsberatung!

Schuster, bleib bei deinem Leisten!

Das Erbringen von Rechtsdienstleistungen wird durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Nach § 3 RDG ist die selbständige Erbringung…

Planende: Finger weg von der Rechtsberatung!
© Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

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Nachrichten aus 08/2014