Anerkannte Regel der Technik oder Normengläubigkeit?

Sapere aude!

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 06/2016
Kamera
Ingenieurwesen

Architekten und Bauingenieure schulden ihrem Auftraggeber den Erfolg der Planungs-, Überwachungs- sowie Ausführungsleistung. Für Juristen bedeutet das automatisch, dass neben Funktionalität und vereinbarter Beschaffenheit die anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Beim Gewerk Estrich wird mit immer größeren Biegezugfestigkeiten geworben. Dabei ist Vorsicht geboten.

Als mangelfrei gelten Werkleistungen in der Regel dann, wenn sie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Umfang: 4 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,59 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge