Honorare für Instandsetzungen oder Instandhaltungen sind in der HOAI verordnet. Dabei sind Betonsanierungen der Instandsetzung von Ingenieurbauwerken, Wartungen einer Heizungsanlage der Instandhaltung von Technischer Ausrüstung und die Pflege der Vegetation der Instandhaltung von Freianlagen zuzuordnen.
Die Honorare für Instandsetzungen oder Instandhaltungen ergeben sich jeweils aus den anrechenbaren Kosten (einschließlich mitzuverarbeitender Bausubstanz), der Honorarzone, den Leistungsphasen, der Honorartafel und einem Zuschlag auf die Leistungsphase 8.
Umfang: 2 Seiten
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