Nachträge, aber richtig!

Mehrvergütung bei Planungsleistungen – einfach!

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 5/2024
Recht
Sollen bei laufender Planung statt Gewerbe nun doch Wohnungen geplant werden, sind die dafür erforderlichen Änderungen den Planenden gesondert zu vergüten. Planende erstellen unmittelbar ein Nachtragsangebot (und haben keine Bedenken die Auftraggebenden damit zu verärgern, denn das Gesetz fordert das), die Parteien verhandeln (und entsprechen damit dem Kooperationsgebot), Auftraggebende beauftragen die Einigung zeitnah (und zeigen, wie entscheidungsfreudig sie sind) oder ordnen die Änderung an (was heute möglich und auch in Ordnung ist). Einigt man sich nicht über die Höhe der Vergütung, auch kein Problem. Der Gesetzgeber hat im BGB festgelegt, dass sich die Vergütung „nach HOAI“ ergibt.

Vorab

Planungsleistungen sind, soweit sie keine Leistungen zur Akquisition sind, 1 als Werkleistung gemäß § 632 Abs. 1 BGB zu vergüten. 2 Zur Vergütung regelt § 632 Abs. 2 BGB, dass vorrangig die vereinbarte Vergütung greift und nur bei fehlender Vergütungsvereinbarung eine taxmäßige bzw. übliche Vergütung als vereinbart gilt. Bei Planungsleistungen sieht § 7 Abs. 1 Satz 2 HOAI vor, dass sofern eine Vereinbarung über die Höhe des Honorars fehlt, für Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart gilt. Wird stattdessen eine Vereinbarung getroffen, so steht es den Parteien nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HOAI frei, eine von den Basishonorarsätzen abweichende Vereinbarung zu treffen.

( 3 Seiten )

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 16 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Stadtwerke München GmbH

Für eine nachhaltige Zukunft: Ingenieur*in bei den Stadtwerken München werden

Die Stadtwerke München (SWM) verfolgen ein wichtiges Ziel: eine sichere und zugleich zukunftsorientierte Versorgung der Stadt. Dafür braucht es kluge Köpfe, die Verantwortung übernehmen und innovative Lösungen entwickeln. Wer Lust hat, die Nachhaltigkeit in einer der dynamischsten Städte Deutschlands voranzutreiben, ist hier also genau richtig – denn mit mehr als 10.000 Mitarbeitenden engagieren sich die SWM seit über 100 Jahren leidenschaftlich dafür, München zukunftsfähig zu machen.     
Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© Reflex Winkelmann GmbH

Webinar Reflex „Thermische Energiespeicher: Ein Baustein für hydraulische Lösungsansätze in Hybridsystemen“ (6.12.) 

Hybridsysteme garantieren bei korrekter Planung und Auslegung einen hocheffizienten und sicheren Betrieb, gerade bei Anlagen größerer Leistungen. In den Fokus rücken heute verstärkt multivalente Lösungen, etwa in Verbindung mit Wärmepumpen und Gas Brennwertkessel. Über die Vorteile der Multiflow-Serie, mit denen erneuerbare Energiequellen mit fossilen kombiniert werden können: Florian Füssner (SINUS).

Jetzt anmelden >>