Wenn sich die Planungszeit verlängert

Nur für „Däumchen-Drehen“ gibt es Geld!

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 4/2024
Recht
Regelmäßig kommt es bei der Planung oder Überwachung zur Verlängerung der Leistungszeit. Planende wünschen sich dann möglichst einfach eine zusätzliche Vergütung. Die HOAI liefert dazu keinen Ansatz, nur das BGB kann helfen. Die Vergütung „nach HOAI“ stellt nämlich dem Grunde nach eine aufwandsneutrale Pauschalvergütung dar und wenn es einfach nur mehr Aufwand war, gibt es dennoch nicht mehr Geld.

Nach BGB können die Planenden in einzelnen Fällen jedoch Behinderung anmelden, wenn es länger dauert, oder aus dem Vertrag aussteigen, wenn das Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Ändern sich Grundsätze, gibt das BGB auch eine Lösung über die „Störung der Geschäftsgrundlage“. Die Hürden sind aber in allen Fällen hoch, wie die nachfolgenden Fragen und Antworten zeigen.

Vorab
Soweit keine anderen oder zulässig abweichenden Regelungen getroffen wurden, werden der Inhalt des Vertrages und die bestehenden Pflichten durch Regelungen des Werkvertragsrechts im BGB bestimmt. Die HOAI regelt, wie die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen zu vergüten sind. In der Praxis werden die Leistungen meist mit Bezug auf die Grundleistungen der HOAI vereinbart. Dann sind die Grundleistungen auch so geschuldet, wie in der HOAI beschrieben. Weder das BGB noch die HOAI bestimmen, wie lange eine vereinbarte Leistung dauert. Sind im Vertrag keine konkreten Termine vereinbart, so liegt es bei den Planenden, wie schnell und mit welchem Aufwand sie leisten. Umgekehrt liegt es auch in ihrem Risiko, wenn eine Leistung länger dauert und mehr Aufwand erzeugt als erwartet. Ein Honorar „nach HOAI“ ist ohne andere Vereinbarung aufwandsneutral. Das gilt so auch für die Bau- und Objektüberwachung.

(( 3 Seiten ))

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 16 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge