Instandsetzungsarbeiten nach § 2 Nr. 9 der neuen HOAI münden meistens in Modernisierungsmaßnahmen nach § 2 Nr. 9, weil sie sonst nicht den geltenden Regeln der Technik entsprächen und deshalb fehlerhaft wären. Folglich kann der planende Ingenieur, und zwar quer durch alle Leistungsbilder, bei solchen Arbeiten den Modernisierungszuschlag von bis zu achtzig Prozent berechnen. Vollkommen anders sieht das bei echten Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanungen aus, die nach § 36 der neuen HOAI isoliert zu bearbeiten sind. Bei denen muss der Planer sich sehr genau auskennen auf den verschlungenen Wegen der neuen HOAI, auf denen der folgende Beitrag als Wegweiser dienen soll.
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