In Berlin und Brandenburg gibt es amtlich anerkannte Sachverständige für die energetische Gebäudeplanung; ihrer beider Aufgabe ist es vor allem, die Einhaltung der Energieeinsparverordnung zu überwachen, in Berlin generell, in Brandenburg von Sonderbauten. Die Erfahrungen mit diesem neuen Typus eines Sachverständigen in beiden Ländern, die in den beiden folgenden Beiträgen reportiert werden, zeigen, dass beide Länder ihre neuen Prüfsachverständigen unter differierenden Prämissen gesetzlich installiert haben, sie sind deshalb auch unterschiedlich zu bewerten, aber: sie machen unterm Strich klar, dass es energetische Sachverständige eigentlich überall geben müsste, und zwar mit bundesweit einheitlichen Aufgaben und Befugnissen.
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