Geld oder Gefängnis

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit freiberuflicher Ingenieure nach dem Verpflichtungsgesetz

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 3/2011
Recht

Es gibt ein Gesetz, das kaum jemand kennt und das trotzdem eine wichtige ordnungspolitische Aufgabe hat: das sogenannte Verpflichtungsgesetz, das gegenüber freiberuflichen Ingenieuren eine ähnliche strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet wie gegenüber den Amtsträgern selbst. Wer sich als Ingenieur also nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet und gegen die Grundsätze der Unbestechlichkeit oder Verschwiegenheit verstößt, riskiert erhebliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

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